Die Reinigung und Desinfektion von Instrumenten muss den Bestimmungen des Staates und der zuständigen Behörden entsprechen.
Bei Metallinstrumenten darf kein chloridhaltiges Desinfektionsmittel verwendet werden, da es sonst zu dauerhaften Schäden an den Instrumenten führt.
Dem Desinfektionsmittel sollte beim Einweichen und Desinfizieren ein Korrosionsschutzmittel zugesetzt werden.
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