Maßgeschneiderte Lösungen für Ihren Tätigkeitsbereich
Auf der Grundlage unserer Erfahrungen und Anwendungen im Krankenhausbereich schlagen wir Ihnen Anlagen vor, die Kühlung, chemische Behandlung und spezifische Messgeräte miteinander kombinieren.
Regulatorischer Kontext
Departementale Sanitärverordnung: Art. 29-3 über die unerlaubte Ablagerung in öffentlichen Anlagen.
"Es ist verboten, direkt oder über Bauleitungen feste, flüssige oder gasförmige Stoffe in öffentliche Anlagen einzubringen, die direkt oder indirekt eine Gefahr für das Personal der Entwässerungs- und Kläranlagen oder eine Beeinträchtigung der Anlagen oder eine Behinderung ihres Betriebs verursachen können."
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