Die Lagertanks füllen sich allmählich, wenn die Abwässer ankommen, und der Transfer vom ersten Tank zum zweiten Tank findet statt, wenn der Höchststand erreicht ist, und so weiter, wenn die Anlage mit zusätzlichen Tanks ausgestattet ist.
In diesen Behältern findet keine Behandlung statt; die Abwässer werden dort für die Zeit gelagert, die je nach Radioelement und Isotopdauer für den Zerfall erforderlich ist. Nur das qualifizierte radiologische Personal kann die Freigabe nach Ablauf der Abklingzeit genehmigen.
Betroffene Abteilungen
Nuklearmedizin, Bildgebung.
Regulatorischer Kontext
Beschluss vom 23. Juli 2008 über die Genehmigung des Beschlusses Nr. 2008-DC-0095 der ASN vom 29.01.2008, in dem die technischen Vorschriften für die Beseitigung von mit Radionukliden kontaminierten Abwässern und Abfällen festgelegt sind.
Art 18 "Kontaminierte Abfälle werden an einem für diese Art von Abfällen reservierten Ort gelagert. Dieser Ort ist verschlossen und der Zugang ist ausschließlich auf Personen beschränkt, die vom Inhaber der Genehmigung [... für ein Brandrisiko] qualifiziert wurden
Art. 20 "Kontaminierte flüssige Abwässer werden in ein System von Lagertanks geleitet, bevor sie in ein Abwassernetz oder ein anderes System eingeleitet werden, um eine direkte Freisetzung in das Abwassernetz zu vermeiden"
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