In einen ersten Tank wird eine Desinfektionspufferlösung (Base) eingespritzt, um die Desinfektion des ankommenden Abwassers zu gewährleisten. Nach Ablauf der Kontaktzeit werden die desinfizierten Abwässer mit einer Hebepumpe in einen zweiten Tank befördert.
In diesem Tank wird ein pH-Test durchgeführt, gefolgt von einer proportionalen Injektion eines Neutralisierungsmittels (Säure). Es erfolgt eine Durchmischung und eine weitere pH-Prüfung, bevor die Freigabe zur Einleitung in das Kanalnetz erteilt wird.
Betroffene Abteilungen
Laboratorien, Leichenhallen, Autopsieräume und Dialyseabteilungen.
Regulatorischer Kontext
Rundschreiben DGS/SD5C/DHOS/E2/DRT/CT1/CT2 Nr. 2004-382 vom 30. Juli 2004 über die in den Abteilungen für Anatomie und pathologische Zytologie, in den Obduktionsräumen, in den Leichenkammern und in den biologischen Speziallabors der NCTA zu beachtenden Vorsichtsmaßnahmen"
"Es muss Raum für die Installation eines Behälters für die Dekantierung und Inaktivierung von flüssigen Abwässern oder eines anderen gleichwertigen Systems geschaffen werden
Erlass vom 16. Juli 2007 zur Festlegung von technischen Präventionsmaßnahmen, insbesondere der Absperrung, die in Forschungs-, Lehr-, Analyse-, Anatomie- und pathologisch-zytologischen Laboratorien, Obduktionsräumen sowie in industriellen und landwirtschaftlichen Einrichtungen, in denen die Arbeitnehmer pathogenen biologischen Arbeitsstoffen ausgesetzt sein können, einzurichten sind.
"Inaktivierung kontaminierter Abfälle, bevor sie die Einrichtung verlassen. Inaktivierung biologischer Agenzien in Abwässern mit geeigneten Mitteln".
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