(1) Als Sauerstoffversorgungsquelle für Gesundheitsgeräte (z. B. Gehirnermüdung, Schönheit, Sportmüdigkeit, Gebrechlichkeit usw.):
a) Gilt für städtische Bürogebäude, Büroräume, Schönheitssalons, Saunabadezentren, Fußbäder sowie Schach- und Kartenräume und andere hochwertige Freizeit- und Unterhaltungsmöglichkeiten.
b) Gilt für Hotels, Sauerstoffbars, Sporttrainingszentren, Familiengesundheitsfürsorge usw.
c) Bars, Wasserbars und andereSauerstoffquelle.
d) Sauerstoffquelle für kosmetische Geräte.
(2) Als Sauerstoffversorgungsquelle für industrielle Zwecke:
A)Sauerstoffquelle für Ozongeräte.
B)Sauerstoffquellefür Fisch-, Geflügel- und Haustiertransportgeräte.
C)Sauerstoffquellefür die Sauerstofftherapie bei Haustieren