- keine Fixierung, da Klettverschluss – zu beachten ist: Wenn sich der Patient nicht selbständig befreien kann, ist dieses Produkt aus juristischer Sicht eine freiheitsentziehende Maßnahme.
Gurtbreite: ca. 130 mm
Voraussetzung für Anwendung:
- SEGUFIX®-Rückenlehnengurt (Art. 6730) erforderlich
- der Klettverschluss muss mindestens 250 mm überlappen
Bestehend aus:
1SEGUFIX®-Leibgurt-Transport Klett, gepolstert
Größen: S / M / L