Diese Rollstühle dienen ausschließlich gehunfähigen und gehbehinderten Menschen zum
individuellen Gebrauch bei Selbst- und Fremdbeförderung. Der Rollstuhl ist auf festem
Untergrund im Innen- und Außenbereich einsetzbar.
In der Regel kann von folgenden Indikationen ausgegangen werden:
Primär: Paraplegie / Paraparese, Tetraplegie / Tetraparese, Spina Bifida, Poliomyelitis Sekundär:
Hemiplegie / Hemiparese, Muskeldystrophie, Multiple Sklerose, Morbus Parkinson,
Rheumatische Erkrankungen, Dysmelie / Amputation
Die Verwendung des Rollstuhls ist OHNE Begleitung ungeeignet für folgende Kontraindikationen:
- Wahrnehmungsstörungen
- Starken Gleichgewichtsstörungen
- Gliedmaßenverlust an beiden Armen
- Gelenkkontrakturen / Gelenkschäden an beiden Armen
- Sitzunfähigkeit
- Verminderter oder nicht ausreichender Sehkraf