Zur Leistungsbeurteilung (PQ) im Rahmen der Erstvalidierung und zur Revalidierung wird die Bestimmung der Siegelnahtfestigkeit gefordert. Darüber hinaus fordert die neue KRINKO/BfArM-Empfehlung die routinemäßige Kontrolle der Siegelnahtfestigkeit. Siegelproben können exakt in der geforderten Breite von 15 mm mittels Probenschneider erstellt werden. Die Proben werden dann in die Prüfmaschine bzw. die adaptive Prüfvorrichtung eingespannt und mit einer überwachten Geschwindigkeit von 200 mm/min gepeelt. Der Festigkeitsverlauf und die maximale Festigkeit werden aufgezeichnet (max. Messkraft 10 N). Klemmsatz für Blisterverpackungen auf Anfrage.