In Anbetracht der nahenden Fristen für die Anpassung der Räumlichkeiten und der Ausstattung an die Anforderungen des Gesetzes vom 15. April 2011 über die ärztliche Tätigkeit und der Verordnung des Gesundheitsministers vom 26. Juni 2012 sind die Subjekte, die Gesundheitszentren betreiben, mit intensiven Modernisierungsarbeiten beschäftigt, auch in den Operationssälen.
Wenn Sie Arbeiten im Zusammenhang mit der Anpassung von Operationssälen an die gesetzlichen Anforderungen durchführen, lohnt es sich, über die Ausstattung des Operationssaals mit Lösungen zur OP-Aufzeichnung nachzudenken. Der Entwurf der Novelle des Gesetzes aus dem Jahr 2011 über das Informationssystem im Gesundheitswesen geht davon aus, dass nach dem 31. Dezember 2017 alle Subjekte, die medizinische Dienstleistungen erbringen, verpflichtet sein werden, individuelle medizinische Aufzeichnungen nur in elektronischer Form zu führen.
Die digitale Aufzeichnung des Operationsverlaufs ist eine wesentliche Funktion, die das Wiederauffinden des Materials im Falle von eventuellen Ansprüchen des Patienten unterstützt. In der heutigen Zeit, in der die Zahl der Klagen von Patienten und die Aktivitäten von Anwaltskanzleien, die sich auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen spezialisieren, zunehmen, kann sich die Investition in ein solches System sehr schnell amortisieren. Neben der Aufzeichnung des Operationsverlaufs kann ein richtig entwickeltes System die Kommunikation und Bildübertragung von den Operationssälen und den medizinischen Bildgebungsgeräten (Endoskop, Laparoskop, C-Bogen) zu entfernten Orten, wie z. B. Hörsälen, Arztpraxen oder anderen medizinischen Zentren, unterstützen. Der Einsatz von audiovisuellen Modulen unterstützt die Übertragung von Daten aus Informationssystemen, medizinische Fernkonsultationen oder die Archivierung von Materialien für Schulungszwecke.
---