Volumen der Gasnachverbrennungskammer (m3)0,75
Verbrennungsrate (kg/Stunde)bis zu ~ 40
Abmessungen (LxBxH)2,3x1,35x4,2 m
Kofferraumfenster (LxB)0,75x0,75 m
Gewicht (Tonnen)2.1
Kraftstoffart Diesel/Gas/Heizöl/Altöl
Entsorgung von Produktions- und Verbrauchsabfällen, biologischen und medizinischen Abfällen sowie Ölschlämmen
neutralisierung von Industrie- und Haushaltsabfällen;
neutralisierung von festen Siedlungsabfällen; Neutralisierung, thermische Zerstörung und Entsorgung von biologischen Abfällen - tierische Abfälle (Viehzucht, Geflügelzucht, Schlachthöfe, Veterinärmedizin usw.) und biologische Abfälle, die ihre Verbrauchseigenschaften verloren haben;
neutralisierung medizinischer Abfälle der Kategorien A, B, C und D (der Quecksilbergehalt beträgt höchstens 0,026 % der Gesamtmasse der Ladung) und medizinischer Abfälle, die ihre Gebrauchseigenschaften verloren haben;
wiederherstellung nach Katastrophen, Beseitigung von Epidemien von Tierkrankheiten;
gewinnung von Sekundärrohstoffen (SMR);
wärmerückgewinnung bei der Neutralisierung von Abfällen;
stromerzeugung durch Umwandlung der bei der Neutralisierung der Abfälle gewonnenen Wärme.
Die Sekundärkammer (Nachbrennkammer) ist strukturell zylindrisch geformt, um eine optimale Gasverteilung in der Wirbelströmung zu gewährleisten. Aufgrund des Volumens beträgt die Gasexposition in der Kammer mindestens 2 Sekunden, was die Neutralisierung der Abgase bei hoher Temperatur gewährleistet (Die Luftemissionsgrenzwerte für Abfallverbrennungsanlagen entsprechen der Richtlinie 2010/75/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen. Ein Sauerstoffgehalt von mehr als 6 % gewährleistet die Neutralisierung der Abgase).
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