Gehäuse:
Das Filtergehäuse und das Plenum müssen aus Stahl der Stärke 16 hergestellt, verstärkt und versteift sein. Das Gehäuse ist mit Aufhängevorrichtungen zur Aufnahme von bauseits gelieferten Gewindestangenbügeln 3/8" auszurüsten.
Der Lüfterschrank muss je nach Konfiguration aus Stahl mit 16 Gauge gefertigt sein. Der Lüfterschrank ist mit mindestens vier (4) Aufhängevorrichtungen zur Aufnahme von 3/8" Gewindestangenaufhängungen auszurüsten, die von anderen Herstellern geliefert werden.
Die Gehäuse sind mit einer weißen Schutzlackierung zu versehen und an allen Verbindungsstellen im Überdruckbereich mit einer Silikondichtung abzudichten.
Isolierung:
Alle Innenflächen des Schaltschranks müssen akustisch mit einer nicht abreißenden Isolierung ausgekleidet und mit Klebstoff gesichert sein. Alle freiliegenden Kanten und Verbindungen müssen abgedichtet sein, um ein Ausfransen zu verhindern.
Gebläse:
Das Gebläse muss riemengetrieben, vorwärts gekrümmt, dynamisch ausgewuchtet und geprüft sein, bevor es in den Schrank eingebaut wird.
Die Lager müssen kugelgelagert sein und mit einem Sicherungsring versehen sein.
Die Stahlwelle ist mit Flachführungen für Gebläse und Passfedernut zur Sicherung der angetriebenen Riemenscheibe zu versehen.
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