zur Vorbereitung des Knochens in Fällen, in denen der kugelförmige Teil der Vorrichtung versenkt werden muss.
Beim Einsetzen einer ORBIT-Vorrichtung in weichen Knochen (D IV) sollte der Chirurg eine Unterdimensionierung der Osteotomie in Betracht ziehen.
Der endgültige Bohrerdurchmesser sollte auf den Durchmesser begrenzt werden, der unmittelbar unter dem Durchmesser liegt, der verwendet werden sollte.
Beim Einsetzen einer ORBIT-Vorrichtung in harten Knochen (D I) sollte die Osteotomiestelle nicht unterdimensioniert werden.
Der Chirurg sollte in Erwägung ziehen, als endgültigen Bohrerdurchmesser denjenigen zu verwenden, der unmittelbar größer ist als der Durchmesser, der hätte verwendet werden sollen, und bei der zweiten Lasermarkierung aufhören. Auf diese Weise wird eine Osteotomie mit den richtigen Abmessungen im dichten kortikalen Knochen ohne Unterpräparation geschaffen.
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